Verein zur Förderung der Heilberufe (VFH) e.V.

Was ist der VFH?

Der Verein zur Förderung der Heilberufe (VFH) e.V. wurde 1999 als solidarische Lösung für Menschen gegründet, die weder großen Berufsverbänden angehören noch gesellschaftlich  als im Heilberuf  Tätige anerkannt  sind.

Zweck des Vereins ist die Beratung und Förderung von selbständig oder freiberuflich Tätigen in Heilberufen, mit Ausnahme von ÄrztInnen.

Satzung Satzung des VFH


Einzelne oder kleine Gruppen haben es in der Regel schwer, gute Versicherungsbedingungen zu günstigen Prämien oder zu bekommen. Das ist einer der Beweggründer gewesen,  Gruppenverträge zu verhandeln, um eine solidarische Lösung zu schaffen.

Welche Berufsgruppen können Mitglied werden?

Zum Beispiel Atem-, Ergo- und StimmtherapeutInnen, ChiropraktikerInnen, FeldenkraislehrerInnen, KunsttherapeutInnen, Hebammen und Entbindungspfleger, KinesiologInnen, KrankengymnastInnen, MasseurInnen, Medizinische Bademeister und PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen, MotopädInnen, ÖkothrophologInnen, PsychotherapeutInnen, Reiki- und YogalehrerInnen, Shiazuthera-peutInnen sowie in diesem Zusammenhang auch ausschließlich beratende oder ergänzende Berufe, die in eines der vorgenannten Berufsbilder passen, wie z.B. Coaching.

Wer kann Mitglied werden?

FreiberuflerInnen und Selbständige sowie auch juristische Personen können sowohl Mitglied als auch Fördermitglied werden. Angestellte können ausschließlich Fördermitglieder werden. Bei dem Einrichten einer betrieblichen Altersversorgung reicht die Mitgliedschaft des/der (weg) Arbeitgebers/der Arbeitgeberin aus, um ArbeitnehmerInnen zu versichern.

Welche Gruppenverträge werden angeboten?

Es gibt Gruppenverträge im Bereich der Altersvorsorge sowie der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Gruppenvertrag in der Altersversorgung umfasst alle Arten von Rentenversicherungen: private Rentenversicherungen, Basis-Renten, Riester-Renten und Direktversicherungen für die betriebliche Altersversorgung.

private Rentenversicherung
Basis-Rente
Riester-Rente
betriebliche Altersversorgung
Berufsunfähigkeitsversicherung


Welche Vorteile haben Gruppenverträge?

Gruppenverträge haben durch die Weitergabe von Kostenvorteilen höhere Ablaufleistungen, bzw. in der Berufsunfähigkeitsversicherung niedrigere Beiträge.


Zusätzliche Versicherungen

Berufshaftpflichtversicherung
Praxisinhaltsversicherung


Weitere Informationen

finden Sie unter www.beratungsnetzwerk.info oder direkt unter www.versicherungskontor.net.


Kontakt und Impressum